AGBs
Unsere aktuell gültigen AGBs sehen Sie hier:
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung des möblierten Hauses / Apartments zur zeitweisen und vorübergehenden Beherbergung sowie für alle weiteren für den Gast erbrachten Lieferungen und Leistungen.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur insoweit Anwendung, wie sie schriftlich vereinbart sind.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung des Besitzers an den Kunden zustande.
2. Mehrere Gäste/Besteller haften grundsätzlich als Gesamtschuldner.
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Haus-Überlassung und die weiteren in Anspruch genommenen oder angebotenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu bezahlen.
2. Die vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine Mehrwertsteuererhöhung nach Vertragsschluss kann dem Kunden nachberechnet werden.
GEZ- und GEMA-Gebühren sind vom Gast nicht separat zu bezahlen, sondern werden vom Besitzer übernommen. Au0er der Gast meldet seinen Wohnsitz an der Apartmentasdresse an, ab diesem Tag muss er die GEZ Gebühren selbst übernehmen.
3. Alle Forderungen des Besitzers sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, werden die Forderungen bei Anreise bzw. bei Beginn der Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Weitere Leistungen, die während des Aufenthaltes in Anspruch genommen werden, sind spätestens bei Abreise ohne Abzug fällig.
4. Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 4 Fristlose Kündigung des Vertrages
Der Besitzer ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde mehr als drei Tage mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug ist oder gegen die Hausordnung verstößt. Die Zahlungstermine sind kalendermäßig bestimmt, so dass es für die Entstehung des Verzuges keiner Mahnung bedarf.
§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
1. Sofern mit dem Gast kein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder nach den nachstehenden Regelungen möglich ist, bedarf der Rücktritt des Gastes von den gebuchten Leistungen der schriftlichen Zustimmung des Besitzers. Dies gilt dann nicht, wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder ein Festhalten am Vertrag wegen einer Pflichtverletzung des Besitzers unzumutbar ist. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
2. Bis spätestens vierzehn Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag kann der Kunde vom Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung gegenüber dem Besitzer zurücktreten.
3. Außerhalb des im § 5.2 festgelegten Zeitraums ist der Gast verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen eine Stornogebühr in Höhe von 75 % des vereinbarten Preis für das bereitgestellte Haus zu bezahlen.
4. Der Besitzer hat mögliche Einnahmen aus anderweitiger Vermietung/Verwendung auf die Stornogebühr anzurechnen.
5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die oben genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.
6. Der Besitzer kann so lange von der Buchung zurücktreten, bis die vereinbarte erste Zahlung sowie die Kaution auf dem Konto des Besitzers eingegangen ist. Darüber hinaus besteht das Rücktrittsrecht des Besitzers wenn die vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden kann.
7. Der Besitzer kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich, ohne Angabe eines Grundes kündigen.
§ 6 An- und Abreise/Bereitstellung
1. Der Bezug des Hauses ist am Anreisetag ab 15.00 Uhr möglich.
2. Die Rückgabe am Abreisetag hat bis 12.00 Uhr zu erfolgen. Bei verspäteter Räumung/Zurückgabe kann der Besitzer bei Räumung bis 18.00 Uhr 50% des Preises, bei späterer Räumung 100% in Rechnung stellen.
3. Eine Rückvergütung/Minderung für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen wird ausgeschlossen.
§ 7 Benutzung des Hauses / Apartments
1. Sämtliche im Haus, während der Nutzungszeit des Gastes entstandenen Schäden sind vom Gast zu bezahlen. Der Gast haftet hierfür persönlich, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch neben dem Verursacher.
2. Dies gilt nicht, soweit die Schäden von Dritten verursacht werden, die nicht der Sphäre des Kunden zugeordnet werden können oder wenn die Schäden durch eine Versicherung des Betreibers bezahlt werden.
3. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der überlassenen Räumlichkeit berechtigt den Besitzer zur fristlosen Kündigung des Vertrages, ohne dass eine Abmahnung erforderlich wäre oder dass hierdurch der Anspruch des Besitzers auf Bezahlung des vereinbarten Entgelts gemindert oder ausgeschlossen würde.
4. Es ist zwischen den Parteien eindeutig vereinbart, dass es sich um Nichtraucherräumlichkeiten handelt. Sollte der Gast sich hieran nicht halten, so hat er die entsprechend verursachten Schäden in voller Höhe zu bezahlen.
5. Der Gast hat Kenntnis davon, dass auf keinen Fall Veränderungen an den Decken und Wänden vorgenommen werden, insbesondere dürfen keine Nägel eingeschlagen oder Dübel eingeschraubt werden.
6. Haustiere dürfen von Gästen nur nach vorheriger Zustimmung und unter Berechnung eines Zuschlages in die Räumlichkeiten mitgebracht werden.
7. Fahrräder dürfen nicht im Haus abgestellt werden.
8. Sofern der Gast den vorhandenen Internetzugang benutzen möchte, übernimmt der Besitzer keine Garantie für die Bereitstellung einer bestimmten Daten-Geschwindigkeit und übernimmt insbesondere keine Haftung für irgendwelche übertragenen Inhalte jeglicher Art.
9. Der Gast gewährt dem Besitzer und dessen Personal jederzeit zu den üblichen Zeiten freien Zugang zu den Räumlichkeiten.
10. Bei Verlust des Schlüssels hat der Gast die Kosten für die Ersatzbeschaffung zu tragen, mindestens jedoch 50,00 €. Sofern der Gast nachweist, dass geringere Kosten entstanden sind, sind nur die nachgewiesenen Kosten zu ersetzen.
§ 8 Haftung des Besitzers
1. Der Besitzer haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Schadens-ersatzansprüche des Gastes sind ausgeschlossen, soweit sie nicht aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit resultieren. Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Besitzers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Besitzers steht die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Beherbergers oder Erfüllungsgehilfen gleich.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Besitzer entsprechend der gesetzlichen Regelung bis höchstens 3.500,00 €. Bei Geld, Wert-Papieren und Kostbarkeiten gilt eine Höchstgrenze von 800,00 €.
3. Fundsachen werden nur auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Ansonsten werden Fundsachen, die nicht selbst aufbewahrt werden, an das zuständige Fundbüro gegeben und entsprechend den dort geltenden Bedingungen aufbewahrt.
4. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von in der Tiefgarage abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalts haftet der Besitzer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Verjährung
1. Alle Ansprüche gegen den Besitzer verjähren nach einem Jahr. Der Beginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB.
2. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
3. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
§ 10 Anpassungsklausel
Der Besitzer behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderten Bestimmungen anzupassen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Abreden werden nur wirksam, wenn sie vom Besitzer schriftlich bestätigt wurden.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Standort der Firma in Stuttgart.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.
4. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht wird ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung oder den Teil der unwirksamen Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem in der wirtschaftlichen und rechtlichen Hinsicht ursprünglich gewollten am nächsten kommt.